LOGO03

pic 10788232 fullDie UN-Kinderrechtskonvention wird am 20. November 30 Jahre alt. Leider ist vieles in Deutschland immer noch nicht umgesetzt.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Sie hält unmissverständlich fest, dass Kinder besondere Rechte besitzen und zwar egal woher sie kommen, welche Hautfarbe oder Religion sie haben

oder welches Geschlecht sie besitzen. Kinder haben ein Recht auf den Schutz vor Diskriminierung, auf Gesundheit, Bildung, auf eine gewaltfreie Erziehung und natürlich auch auf Freizeit, Spiel und Erholung. Kinder haben laut der UN-Konvention aber auch das unveräußerliche Recht gehört zu werden und sich zu versammeln.
Bei uns in der Sozialistischen Jugend organisieren sich Kinder schon seit 120 Jahren - sie wählen ihre eigenen Zeltlagerräte, bestimmen selbst was sie in der Gruppenstunde machen wollen und eignen sich gemeinsam mit ihren Freund*innen und Genoss*innen die Fähigkeit an die Welt zu verstehen, ihre Interessen zu erkennen und sich gemeinsam und solidarisch für sie einzusetzen.
Leider zeigt gerade der aktuelle Schattenbericht zur Umsetzung UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland wie häufig Kinderrechte hierzulande noch verletzt werden. Besonders die weitverbreitete Kinder- und Jugendarmut, Diskriminierungserfahrungen und ungleiche Bildungschancen wirken sich negativ auf die Lebenssituation von Kindern in Deutschland aus.
Gerade deshalb kämpfen wir dafür, dass Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden - nicht als Anhängsel von Rechten der Eltern, sondern als eigenständige Rechte, die sicherstellen, dass Kinder an allen Entscheidungen beteiligt werden, die ihr Leben betreffen und die ihnen eine freie Entfaltung in einer Gesellschaft ohne Diskriminierung, Armut und Ungleichheit ermöglichen!